Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen

Für caro-e-Carsharing der Pan Pneu Fahrzeughandels und Leihwagen GmbH

Stand: Dezember 2025

VORABINFORMATION – DIE WICHTIGSTEN FAKTEN ÜBER IHRE ANMIETUNG

Ihre Verantwortung
Sie haften gegenüber caro für Schäden am Fahrzeug, für dessen Verlust sowie für während der Nutzung anfallende behördliche Strafen (z. B. Verkehrs- und Parkstrafen) und sonstige Gebühren, soweit diese durch Ihre Nutzung verursacht werden.

Schäden
Vor Fahrtantritt ist das Fahrzeug auf Schäden und Mängel zu überprüfen. Neu-Schäden sind vor Beginn der Fahrt über die App oder in der Schadens-/Fahrzeugzustandsliste festzuhalten und „c“ zu melden. Nicht gemeldete Schäden können Ihrer letzten Buchung zugerechnet werden.

Versicherung und Haftungsbeschränkungen
Versicherungsleistungen und vertragliche Haftungsreduzierungen können ganz oder teilweise entfallen, wenn Sie gegen den Mietvertrag oder diese AGB verstoßen, insbesondere bei Fahren ohne gültige Lenkberechtigung, bei Fahruntüchtigkeit (Alkohol, Drogen, Medikamente) oder grober Fahrlässigkeit.

Rückgabe
Bei verspäteter Rückgabe oder besonders verschmutztem bzw. geruchsbelastetem Zustand des Fahrzeugs (insbesondere bei Rauchen im Fahrzeug) können zusätzliche Entgelte und Vertragsstrafen laut Gebührenpreisliste verrechnet werden.
Kontakt und Abhilfe caro stellt eine Hotline (24/7) zur Verfügung. Bestimmte Anliegen (z. B. Abrechnung, Kündigungen, Reklamationen) sind schriftlich an die von „c“ bekanntgegebene E-Mail-Adresse zu richten.
INHALTSVERZEICHNIS
1. Geltungsbereich
2. Rahmenvereinbarung
3. Teilnehmereigenschaft
4. Zugangsdaten/Zugangsmedien
5. Fahrzeugbuchung und Stornierung, Abschluss von Einzelmietverträgen
6. Fahrtenberichtigung
7. Bedingungen zur Fahrzeugübernahme und -Nutzung
8. Behandlung von caro-Fahrzeugen, Sauberkeit und Hygiene
9. Fahrzeugrückgabe, Mietende
10. Vertragsstrafen, Strafen
11. Verspätungen
12. Pannen und Unfälle
13. Schäden an caro-Fahrzeugen, Haftung
14. Versicherung und Selbstbehalt
15. Mitgliedschaft/Registrierung, Vertragslaufzeit, Kündigung, Widerrufsrecht
16. Informationspflichten
17. Entgelte und Abrechnung
18. Tracking/On-board
19. Datenschutz & Verarbeitung personenbezogener Daten
20. Sonstige Bestimmungen
21. Kontakt und Beschwerdestelle
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1. GELTUNGSBEREICH
1.1. Die Pan Pneu Fahrzeughandels und Leihwagen GmbH, Pestalozzistraße 33, 8010 Graz (im Folgenden kurz „caro" oder „Anbieter") vermietet Kunden (im Folgenden kurz „Kunden" oder „e-Carsharing-Mitglieder"), die mit caro gemäß diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen einen Rahmenvertrag abgeschlossen haben (im Folgenden kurz „AGB"), bei bestehender Verfügbarkeit Kraftfahrzeuge zur kurzzeitigen e-Carsharing) bzw. längerfristigen (Mietwagen) Nutzung. Als Kunden kommen sowohl natürliche als auch juristische Personen oder eingetragene Personenge-sellschaften infrage, die sich ordnungsgemäß bei caro registriert haben und über einen aufrechten Rahmenvertrag (Mitgliedschaft/Registrierung) mit caro verfügen.
1.2. Ohne ausdrückliche, anderslautende Vereinbarung gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen sowohl für die Registrierung bei „caro“ (und damit für den Abschluss eines Rahmenvertrags bzw. einer Mitgliedschaft) als auch für die kurzzeitige Miete von e-Carsharing-Fahrzeugen sowie für die längerfristige Mietwagennutzung. Sie finden somit auf alle Einzelmietverträge Anwendung, die im Rahmen der kurzzeitigen oder längerfristigen Fahrzeug-miete abgeschlossen werden.
1.3. Aus Gründen der einfacheren Lesbarkeit werden sämtliche Begriffe, z. B. Kunden, Teilnehmer, Lenker, in diesem Dokument geschlechtsneutral verwendet und erfassen alle Geschlechter gleichermaßen.

2. Rahmenvereinbarung (Registierung)
2.1. Gegenstand des Vertrages ist die Nutzung der von caro zur Verfügung gestellten Fahrzeuge an definierten Standorten der jeweiligen Gemeinde. caro-Fahrzeuge sind sämtliche Fortbewegungs-mittel, welche im Rahmen des caro-carsharing zur Vermietung angeboten werden. Über die Bu-chungsplattform, die caro-App oder caro-homepage können die Fahrzeuge schnell und einfach gebucht, geändert oder storniert werden.
2.2. Für die Dauer der aufrechten Registrierung der Kunden (Mitgliedschaft/Registrierung = Rahmen-vereinbarung) und der einzelnen Kurzzeitmietverträge ist die Pan Pneu Fahrzeughandels und Leihwagen GesmbH für die Nutzerverwaltung, allgemeine Verwaltung der Fahrzeuge (inklusive etwaiger Schadensabwicklungen) sowie die Abwicklung des Zahlungsverkehrs und Rechnungsle-gung verantwortlich, wobei die Pan Pneu Fahrzeughandels und Leihwagen GesmbH hier in Ko-operation mit der Prime Mobility & Consulting GmbH steht. Buchungen der Kunden von caro-Dienstleistungen erfolgen über die von der IBIOLA Mobility Solutions GmbH entwickelten Bu-chungsplattform Ibiola sowie online.
2.3. Der Rahmenvertrag zwischen dem Kunden und caro kommt mit der vorbehaltlosen Annahme der Anmeldung des Kunden durch caro zustande. Die Anmeldung hat online oder an den von caro bekanntgegebenen Registrierungsstellen zu erfolgen.
2.4. Der Abschluss eines Rahmenvertrags mit caro begründet weder für caro noch für den Kunden einen Rechtsanspruch auf Abschluss von Einzelmietverträgen mit caro. Für die Preise und Gebüh-ren von Einzelmietverträgen sind ausschließlich die aktuellen Tarife und Gebühren zum Zeitpunkt des jeweiligen e-Carsharings bzw. die längerfristige Mietwagennutzung, wie sie entweder in der caro-Buchungsplattform bzw. -App bei Mietbeginn angezeigt oder in der auf der caro-Website abrufbaren Gebührenliste ausgewiesen werden, maßgeblich. Es handelt es sich hierbei jeweils um einen Schätzpreis auf Basis der angeführten Mietdauer und Kilometeranzahl.
2.5. Der Anbieter behält sich ausdrücklich das Recht vor, Anmeldungen und Anträge von Kunden ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
2.6. Der Anbieter behält sich ferner ausdrücklich das Recht vor, angemessene Änderungen dieser AGB sowie der Gebührenpreisliste vorzunehmen. Änderungen dieser AGB sowie der Gebührenpreislis-te werden dem Kunden durch Benachrichtigung per E-Mail und durch Veröffentlichung auf der Webseite bekannt gegeben. Bekannt gegebene Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kun-de der Änderung nicht schriftlich (z. B. per E-Mail) innerhalb von einem Monat nach deren Be-kanntgabe widerspricht. Auf diese Rechtsfolge wird caro bei der Bekanntgabe von Änderungen besonders hinweisen. Für die Rechtzeitigkeit von Widersprüchen ist die Absendung des Wider-spruchs maßgeblich.

3. TEILNEHMERGEMEINSCHAFTEN
3.1. Wollen mehrere natürliche Personen caro gemeinsam nutzen, können diese eine Teilnehmerge-meinschaft bilden, die aus einem Erstkunden und einem oder mehreren Zweitkunden besteht (nachfolgend kurz „Teilnehmergemeinschaft"). Für Teilnehmergemeinschaften gelten die in der Gebührenpreisliste genannten besonderen Bedingungen. Bei Teilnehmergemeinschaften tritt der Erstkunde als Erklärungsempfänger für sämtliche Erklärungen und Mitteilungen von caro gegen-über der Teilnehmergemeinschaft auf. Die Zugangsdaten/das Zugangsmedium gemäß Punkt 4. dieser AGB darf bei Teilnehmergemeinschaften ausschließlich von den caro bekannt gegebenen Mitgliedern der Teilnehmergemeinschaft verwendet, jedoch nicht an dritte Personen weitergege-ben werden.
3.2. Bei Teilnehmergemeinschaften haften sämtliche Mitglieder der Teilnehmergemeinschaft caro gegenüber gesamtschuldnerisch (solidarisch) für alle Forderungen, die caro im Zusammenhang mit dem Kundenvertrag der Teilnehmergemeinschaft zustehen.

4. ZUGANGSDATEN/ZUGANGSMEDIEN
4.1. Jeder Kunde erhält nach Abschluss der Rahmenvereinbarung für die Dauer seiner Mitgliedschaft Zugangsdaten, die nach Setzen eines Passworts und in Kombination mit einer Smartphone-Applikation den Zugang zu Fahrzeugen mit eingebauter Zugangstechnik ermöglichen. Ergänzend kann dem Kunden ein kostenpflichtiges Zugangsmedium (caro-Mitgliedskarte) zur Verfügung gestellt werden, welches stets Eigentum von caro bleibt und auf Verlangen von caro jederzeit auszuhändigen ist. Für Fahrzeuge mit eingebauter Zugangstechnik behält sich caro die Änderung des Zugangsmediums ausdrücklich vor.
4.2. Der Anbieter ist berechtigt, die Zugangsdaten zeitlich zu befristen und nur nach der Vorlage bestimmter Nachweise (z. B. der Lenkberechtigung im Original) des Kunden für einen festgeleg-ten Zeitraum zu verlängern und/oder die Fahrtenberechtigung, sofern der Kunde der Aufforde-rung zur Vorlage bestimmter Nachweise nicht nachkommt, bis zur Vorlage dieser Nachweise, den Account zu sperren. Des Weiteren kann der Anbieter den Account des Kunden bei Verstößen ge-gen diese AGB sperren.
4.3. Vorbehaltlich der besonderen Regelungen für Teilnehmergemeinschaften gemäß Punkt 3. sowie für die Nutzung von caro durch Geschäftskunden (juristische Personen oder eingetragene Perso-nengesellschaften) gemäß Punkt 6. dieser AGB ist das Zugangsmedium persönlich und darf – ge-nauso wie die Zugangsdaten und/oder Passwörter – nicht an Dritte weitergegeben werden. Auch die Zugangsdaten sind stets vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten nicht zugänglich ge-macht werden.
4.4. Sollten von caro Fahrzeuge ohne eingebaute Zugangstechnik bereitgestellt werden, erhält der Kunde den Fahrzeugschlüssel bei der Fahrzeugübernahme vom Anbieter bzw. über die Eingabe eines Codes in einem Schlüsselschrank an einem dafür vorgesehenen Steckplatz. Der Fahrzeug-schlüssel ist dem Anbieter bei Fahrzeugrückgabe wieder auszuhändigen bzw. wieder im Schlüs-selschrank an dem dafür vorgesehenen Steckplatz sicher zu hinterlegen.
4.5. Geht das Zutrittsmedium/der Fahrzeugschlüssel verloren oder wird das Zutrittsmedium/der Fahrzeugschlüssel gestohlen, ist dies unverzüglich entweder persönlich im Kundenbüro oder per E-Mail an das caro-Service-Center zu melden. Bei Verlust/Diebstahl/Beschädigung des Zutritts-mediums/der Fahrzeugschlüssel kann dem Kunden von caro eine Aufwands- und Kostenpauscha-le gemäß der Gebührenpreisliste verrechnet werden.
4.6. Für den Ersatz eines verlorenen/gestohlenen Zutrittsmediums/Fahrzeugschlüssels, sowie ferner für alle durch den Verlust oder die Weitergabe des Zugangsmediums/Fahrzeugschlüssels, der Zugangsdaten und/oder der Passwörter verursachten Schäden, insbesondere, wenn dadurch der Diebstahl von Fahrzeugen ermöglicht wurde, haftet der Kunde uneingeschränkt.

5. FAHRZEUGBUCHUNG UND -STORNIERUNG, ABSCHLUSS VON EINZELMIETVERTRÄGE
5.1. Voraussetzung für den Abschluss von Einzelmietverträgen und damit die Nutzung von caro-Fahrzeugen ist nebst der Fahrtenberechtigung gemäß Punkt 6. dieser AGB die Buchung eines be-stimmten Fahrtzeitraums durch den Kunden vor Fahrantritt. Allfällige Buchungsbeschränkungen sind dabei vom Kunden zu beachten. Jede Nutzung von caro-Fahrzeugen ohne Fahrtenberechti-gung und/oder ohne Buchung eines bestimmten Fahrtzeitraums ist unzulässig und zieht die Rechtsfolgen nach Punkt 13. dieser AGB nach sich.
5.2. Der Kunde hat kein Anrecht auf die Buchung eines bestimmten Fahrzeugs. Der Anbieter des e-Carsharing-Fahrzeugs bzw. Mietwagens ist stets dazu berechtigt, ein gleich- oder höherwertiges Fahrzeug zur gebuchten Fahrzeugklasse/zum gebuchten Fahrzeugtyp bereitzustellen. Die bei der Buchung angezeigten Fahrzeugmodelle stellen lediglich unverbindliche Beispiele dar und können tatsächlich vom bereitgestellten Fahrzeug abweichen.
5.3. Sofern das Fahrzeug nicht anderweitig gebucht ist und für eine Buchung zur Verfügung steht, kann eine (bestehende) Buchung jederzeit verlängert werden. Eine vollständige Stornierung der Buchung ist nur 18 Stunden vor dem Mietbeginn zulässig. Bei Verkürzungen können Entgelte ge-mäß der Gebührenpreisliste anfallen.

6. FAHRTENBERECHTIGUNG
6.1. Ist der Kunde eine natürliche Person, ist die Einhaltung der Bedingungen Fahrzeugbuchung und -Stornierung gemäß Punkt 5. dieser AGB sowie betreffend die Fahrzeugübernahme und -nutzung gemäß Punkt 7. dieser AGB-Voraussetzung dafür, dass der Kunde zur Fahrt mit einem caro-Fahrzeug berechtigt ist.
6.2. Fahrtenberechtigt ist der Kunde sowie jede andere vom Kunden beauftragte Person, solange der Kunde mitfährt. Ist der Kunde aufgrund einer vorübergehenden oder dauerhaften körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigung nicht in der Lage, ein Fahrzeug selbst zu fahren, ent-fällt die Verpflichtung des Kunden, bei Fahrten beauftragter Personen selbst mitzufahren.
6.3. Ist der Kunde eine juristische Person oder eine eingetragene Personengesellschaft, ist dieser Kunde zudem dazu berechtigt, eine oder mehrere natürliche Personen zu benennen, die im Na-men und auf Rechnung dieses Kunden fahrtenberechtigt sind (nachfolgend kurz „Fahrtenberech-tigte"). Macht ein Kunde von dieser Möglichkeit Gebrauch, sind die für diesen vertretungsbefug-ten Organe bzw. Personen dazu verpflichtet, die Lenkberechtigungen dieser natürlichen Personen – vor Erteilung einer Fahrtenberechtigung an diese – auf die unter Punkt 7.3 angeführten Punkte hin zu überprüfen.
6.4. Der Kunde und von diesem benannte Fahrtenberechtigte haften gesamtschuldnerisch (solida-risch) gegenüber caro für alle im Zusammenhang mit der Nutzung durch Fahrtenberechtigte ent-standenen Schäden, soweit dies rechtlich zulässig ist. Der Kunde muss caro gegenüber jederzeit nachweisen können, wer (somit welcher Fahrtenberechtigte) das Fahrzeug zu welcher Zeit ge-lenkt hat (z. B. bei Verstößen gegen die StVO).
6.5. Dem Kunden kann die Fahrtenberechtigung bzw. das Recht, Fahrtenberechtigung an natürliche Personen zu erteilen teilweise oder auch zur Gänze entzogen werden, sofern der Kunde und/oder Fahrtenberechtigte Fahrzeuge unsachgemäß behandeln.
6.6. Bei natürlichen Personen ist caro ferner dazu berechtigt, Fahrtenberechtigungen zu befristen und nur nach Vorlage des Originalführerscheins des Kunden für einen festgelegten Zeitraum zu ver-längern und/oder bei Nichtvorlage der Lenkberechtigung trotz Aufforderung die Fahrtenberech-tigung bis zur Lenkberechtigungsvorlage zu sperren.
6.7. Nebst dem voranstehenden Punkt 5. (Fahrzeugbuchung und -stornierung) gelten der Punkt 7. (Fahrzeugübernahme und -nutzung), 8. (Fahrzeugbehandlung, Hygiene und Sauberkeit), 9. (Fahr-zeugrückgabe), 10. (Strafen), 11. (Verspätung), 12. (Pannen und Unfälle) und 13. (Schäden und Haftung) dieser AGB für Fahrtenberechtigte sinngemäß.

7. BEDINGUNGEN ZUR FAHRZEUGÜBERNAHME UND -NUTZUNG
7.1. Die Dauer eines Einzelmietvertrags startet ab gebuchtem Mietbeginn, endet mit Buchungsende und der ordnungsgemäßen Rückgabe, gemäß Punkt 9. der AGB, am Standort der Übernahme oder längstens der (einseitigen) berechtigten Beendigung der Miete durch caro ebenfalls mit Rückgabe am Übernahmestandort.
7.2. Die Nutzung hat zu jeder Zeit schonend und sachgemäß laut den Anweisungen in den Fahrzeug-handbüchern, Gebrauchsanweisungen und Anleitungen des Fachpersonals zu erfolgen.
7.3. Zur Nutzung ist der Kunde nur berechtigt, wenn er als caro-Kunde registriert ist, über eine aufrechte Mitgliedschaft und eine gültige Buchung (Reservierung) verfügt sowie ferner eine auf-rechte, von der zuständigen Behörde eines EWR-Staates (EU-Mitgliedstaaten, Liechtenstein, Is-land, Norwegen) ausgestellte Lenkberechtigung für die Klasse B besitzt. Für die Registrierung bei caro ist ein Mindestalter von 17 Jahren (L-17 Führerschein) erforderlich. Es gilt keine Einschrän-kung für Führerscheinneulinge.
7.4. Jeder Entzug, jede Beschränkung oder auch nur eine vorübergehende Sicherstellung der Lenkbe-rechtigung ist caro unverzüglich anzuzeigen und führt mit sofortiger Wirkung zum Verlust der Fahrtenberechtigung. Die Mitgliedschaft wird vom Verlust der Fahrtenberechtigung nicht berührt und läuft ununterbrochen weiter.
7.5. Während der Fahrzeugnutzung muss der Kunde bzw. müssen Fahrtenberechtigte im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte stehen und dürfen keinerlei Drogen und/oder Alkohol (Grenze von 0,0 ‰) und/oder Medikamente zu sich genommen haben, welche die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen könnten.
7.6. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Fahrzeuge von caro zwischen den einzelnen Fahrten nicht überprüft werden. Der Kunde ist daher verpflichtet, das Fahrzeug vor Fahrantritt auf er-kennbare Mängel/Schäden sowie auf dessen Betriebssicherheit hin zu überprüfen und hat ent-sprechende Sachverhalte mit den zum Fahrzeug dokumentierten Vorschäden per mobiler Appli-kation oder Schadensliste, welche sich im Fahrzeug befindet, abzugleichen. Festgestellte (Neu-)Mängel bzw. Schäden sind caro vor Fahrantritt per E-Mail zu melden, ebenso wie grobe Ver-schmutzungen.
7.7. Befindet sich ein Fahrzeug in einem erkennbar verkehrsunsicheren Zustand, sind die Inbetrieb-nahme und Nutzung dieses Fahrzeugs ausdrücklich untersagt.
7.8. Der Reifendruck ist vor der Inbetriebnahme des Fahrzeugs zu überprüfen und notwendigenfalls fachgerecht und entsprechend der Fahrzeugdokumentation zu korrigieren.
7.9. Sowohl vor der Inbetriebnahme als auch während der Fahrzeugnutzung hat der Kunde sicherzu-stellen, dass die Reichweite des Fahrzeugs ausreicht, um das Fahrzeug zum Ende der Fahrzeug-nutzung wieder ordnungsgemäß am vereinbarten Abgabeort abstellen und parken zu können.
7.10. Bei der Beförderung von Kindern ist der Kunde verpflichtet, die erforderliche Sitzplatzerhö-hung/Kindersitzvorrichtung/Babyschale zu verwenden. Sämtliche Herstellerhinweise betreffend der Montage von Sitzplatzerhöhungen/Kindersitzvorrichtungen/Babyschalen auf dem Beifahrer-sitz/den Rücksitzen sind ausnahmslos zu befolgen. Wird in diesem Zusammenhang der Beifah-rerairbag deaktiviert, ist der Kunde dazu verpflichtet, diesen nach der Demontage des Kindersit-zes/der Babyschale in jedem Fall wieder zu aktivieren.
7.11. Alle Fahrzeuge sind mit der gemäß der Straßenverkehrsordnung vorgeschriebenen Sicherheits-ausrüstung (Pannendreieck, Verbandskasten, Warnwesten usw.) ausgestattet. Für den Gebrauch und die richtige Anwendung der Sicherheitsausrüstung ist jeder Kunde selbst verantwortlich. Sowohl die Sicherheitsausrüstung als auch alle anderen Gegenstände, die zum Fahrzeug gehören, sind Eigentum von caro und dürfen nicht aus den Fahrzeugen entfernt werden.
7.12. Die Benutzung der caro-Fahrzeuge ist nur in jenen Ländern erlaubt, die auf der Internationalen Versicherungskarte für Kraftverkehr für das genutzte Fahrzeug angeführt sind.
7.13. Alle caro-Fahrzeuge sind mit einer österreichischen digitalen Autobahnvignette sowie der Steckenmaut A9 Phyrn Autobahn (Bosruck und Gleinalm) ausgestattet. Streckenmautgebühren sowie ausländische Mautgebühren sind vom Fahrtenberechtigten selbst zu entrichten, soweit diese nicht gesondert vom Anbieter übernommen werden.
7.14. Die Weitervermietung (Untervermietung) oder unentgeltliche Überlassung von caro-Fahrzeugen ist ausdrücklich untersagt.
7.15. Die caro-Fahrzeuge unterliegen je nach Fahrzeugtyp eigenen Lade-/Tankregelungen:
• Elektrofahrzeuge müssen bei der Rückgabe immer an die Ladestation angehängt werden.
• Die Kosten fürs Laden des Fahrzeugs werden dem Kunden auf der nächsten Rechnung gutgeschrieben, sofern die Rechnung innerhalb von 30 Tagen per Mail übermittelt wurde. Die Kosten für das Laden an externen Ladesäulen werden verrechnet.
7.16. Sämtliche e-Carsharing-Fahrzeuge sind mit einer Ladekarte ausgestattet, welche der Kunde nur während des Buchungszeitraums zum Laden an den Ladestationen der caro-Standorte sowie an fremden Ladestationen für das jeweilige gebuchte Fahrzeug verwenden darf. Jede missbräuchli-che Nutzung wird zur Anzeige gebracht. Bei Verlust der Karten wird eine Gebühr lt. Tarifblatt ver-rechnet.
7.17. Die Ladekarte darf nur für den Ladevorgang aus dem Handschuhfach entnommen werden und ist nach dem Ladevorgang wieder dort zu platzieren.
7.18. Bei jedem Ladevorgang an fremden Ladestationen gilt das Fair-Use-Limit: Die maximale Ladedauer beträgt drei Stunden bei Ladestationen für beschleunigtes Laden und eine Stunde bei Schnellladestationen. Bei missbräuchlicher Nutzung werden zusätzliche Gebühren verrechnet.

8. BEHANDLUNG VON CARO-FAHRZEUGEN, SAUBERKEIT UND HYGIENE
8.1. Rauchen ist in den caro-Fahrzeugen untersagt.
8.2. Die caro-Fahrzeuge dürfen ferner nicht genutzt werden:
• um ein anderes Fahrzeug abzuschleppen oder sonst irgendwie zu bewegen
• für Taxifahrten oder jegliche Art des gewerblichen Personentransports
• für Schulungszwecke (Übungs- und/oder Fahrschulfahrten) oder für Fahrkurse (Anti-Schleuder-Kurse)
• bei Motorsportveranstaltungen oder ähnlichen Wettbewerben
• mit einer Personenanzahl oder Nutzlast, welche die in den Fahrzeugpapieren ausgewie-senen Werte übersteigen (Überladung)
• für den Transport von Gefahrenstoffen jeglicher Art
• in einer Art und Weise oder Form, die den allgemeinen Vorschriften der Straßenverkehrs-ordnung oder den Nutzungsvorschriften allenfalls befahrener Privatgrundstücke zuwider-läuft
• für Fahrten im Gelände auf unbefestigten Straßen oder Wegen oder auf nicht öffentlichen Straßen
• für Fahrten im Gelände, wo eine Schneekettenpflicht für Pkw gilt
• für Fahrten bei Demonstrationen oder Kundgebungen
• als Werbeträger

Für Ausnahmen von diesen Nutzungsbedingungen ist eine ausdrückliche schriftliche Bestätigung von caro erforderlich.

8.3. Insbesondere aus hygienischen Gründen dürfen Tiere, sofern deren Beförderung rechtlich zulässig ist, ausschließlich in geeigneten Transportbehältern oder auf einer entsprechenden Schutzunterlage (wie z. B. einer Hundedecke) befördert werden. Werden Tiere zulässigerweise befördert und mitgenommen, ist das Fahrzeug in jedem Fall anschließend gründlich auf Kosten des Kunden zu reinigen. Bei Nichteinhaltung werden die Reinigungskosten dem Kunden entweder in Höhe des tatsächlichen Aufwands oder pauschal gemäß der Gebührenpreisliste verrechnet.
8.4. Bei einer über gewöhnliche Gebrauchsspuren hinausgehenden Verschmutzung des Innenraums eines Fahrzeugs durch den Kunden werden Reinigungskosten in Höhe des tatsächlichen Auf-wands oder pauschal gemäß Gebührenpreisliste berechnet. Als verschmutzt im vorstehenden Sinne gilt ein Fahrzeug insbesondere, wenn es Flecken, Abfall, Grünschnitt, Asche, Tabakrauch, Verschmutzungen durch den Transport von Tieren oder andere vergleichbare Verschmutzungen aufweist.
8.5. Schäden, die durch eine unsachgemäße und/oder zweckwidrige Nutzung durch den Kunden entstehen, werden dem Kunden vollumfänglich verrechnet.
8.6. Werden die Bedingungen für die Nutzung gröblich missachtet, behält sich caro die Geltendma-chung von Schadenersatzansprüchen sowie die (strafrechtliche) Anzeige von Verstößen aus-drücklich vor.
8.7. Alle Mängel, die vor Fahrantritt bereits bestanden haben und nicht dem caro-Service-Center vor Fahrantritt schriftlich per E-Mail (inkl. Fotos zur Dokumentation) gemeldet werden, können dem Kunden angerechnet werden.
8.8. Darüber hinaus ist caro dazu berechtigt, Buchungen von Kunden betreffend eine Nutzung zu jeder Zeit, ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder vorzeitig zu beenden.

9. FAHRZEUGRÜCKGABE (MIETENDE)
9.1. Möchte der Kunde einen Einzelmietvertrag beenden, ist der Kunde bzw. sind Fahrtenberechtigte dazu verpflichtet, das Fahrzeug spätestens zum Ablauf der gebuchten Nutzungsdauer in einem sauberen und betriebsbereiten Zustand am Standort der Übernahme zurückzugeben bzw. zu hin-terlassen.
9.2. Der Kunde bzw. Fahrtenberechtigte verpflichten sich, sämtliche Dokumente, das bewegliche Zubehör (wie Ladekabel, Kindersitze etc.) sowie allenfalls auch die Sicherheitsausrüstung an den dafür vorhergesehenen Orten (Handschuhfach, Kofferraum, Mittel- und/oder Seitenkonsole) zu-rückzulegen und zu verstauen.
9.3. Selbst verursachte, deutlich sichtbare Verschmutzungen des Fahrzeugs (sowohl außen, als auch innen) sind vom Kunden während des gebuchten Zeitraums auf eigene Kosten zu entfernen, wid-rigenfalls behält sich caro vor, die Reinigung dem Kunden gemäß der Gebührenpreisliste in Rech-nung zu stellen.
9.4. Die Rückgabe eines Fahrzeugs gilt als ordnungsgemäß, wenn das Fahrzeug in einem sauberen Zustand mit allen Dokumenten, vollgetankt auf eigene Kosten (gilt nur für langfristige Mietwagennutzung), dem gesamten Fahrzeugzubehör sowie der Sicherheitsausrüstung mit ordnungs-gemäß verschlossenen Türen (verriegelt, Fenster vollständig geschlossen, Lenkradschloss einge-rastet, Lichter ausgeschaltet) am caro-Standort der Übernahme auf den markierten und/oder beschilderten caro-Parkplätzen abgestellt wurde. Die Fahrzeuge sind an der entsprechenden La-desäule mit dem dafür vorgesehenen Ladekabel anzuschließen.
9.5. Falls Fahrzeugschlüssel für das Fahrzeug zum Betrieb notwendig waren, sind diese am vorge-schriebenen Ort zu deponieren.
9.6. Für im Fahrzeug zurückgelassene, vergessene oder gestohlene Gegenstände wird keine Haftung übernommen.

10. STRAFEN
10.1. Für caro-Fahrzeuge bestehen keine Parkausnahmeregelungen, der StVO ist stets Rechnung zu tragen. Dies gilt auch, wenn der Kunde das Fahrzeug nicht am vorgesehenen Stellplatz zurückstel-len kann und er von caro angewiesen wird, das caro-Fahrzeug am nächsten freien Parkplatz abzu-stellen. Für zu entrichtende Parkgebühren bzw. Kurzparkzeiten hat der Kunde überall selbststän-dig Sorge zu tragen. Parkstrafen werden dem Kunden per E-Mail weitergeleitet und sind selbst-ständig vom Kunden zu begleichen. caro übernimmt hier keine Haftung und leistet keine Strafzah-lungen vor. Für die Bearbeitung wird eine Bearbeitungsgebühr gemäß der Gebührenpreisliste eingehoben.
10.2. Anonymverfügungen werden dem Kunden per E-Mail weitergeleitet und sind selbstständig von diesem Kunden zu begleichen. caro übernimmt hier keine Haftung und leistet keine Strafzahlun-gen vor. Für die Bearbeitung wird eine Bearbeitungsgebühr gemäß der Gebührenpreisliste einge-hoben.
10.3. Lenkererhebungen, die bei caro eingehen, werden dem Kunden nicht per E-Mail weitergeleitet. Bei Lenkererhebungen ist caro verpflichtet, die Daten des Kunden, dem die Buchung zuzuordnen ist, der Verwaltungsbehörde zu übermitteln. Für die Bearbeitung wird eine Bearbeitungsgebühr gemäß der Gebührenpreisliste eingehoben.
10.4. Kann im Falle einer Lenkererhebung der tatsächliche Fahrer einer juristischen Person nicht vom caro-Service-Center aufgrund eines nicht personalisierten Kontos ermittelt werden, wird die ju-ristische Person als zuständiger Beauskunfter angegeben. Die Verantwortung der zeitgerechten Beauskunftung des Lenkers geht ab diesem Zeitpunkt an den Zeichnungsberechtigten der juristi-schen Person über.

11. VERSPÄTUNGEN
11.1. Kann der in einer Buchung angeführte Rückgabezeitpunkt vom Kunden oder einem Fahrtenbe-rechtigten nicht eingehalten werden, ist der Kunde bzw. der Fahrtenberechtigte dazu verpflichtet, die Buchungsdauer vor Ablauf des ursprünglichen Rückgabezeitpunkts zu verlängern. Ist eine Verlängerung wegen einer unmittelbar darauffolgenden Buchung nicht möglich und kann die ur-sprüngliche Rückgabezeit vom Kunden tatsächlich nicht eingehalten werden, ist caro berechtigt, die über den ursprünglichen Buchungszeitraum hinausgehende Zeit dem Kunden in Rechnung zu stellen.
11.2. Davon unbeschadet ist caro bei einer verspäteten Rückgabe dazu berechtigt, zusätzlich zu den tatsächlich entstandenen Kosten der Fahrzeugmiete und des entstandenen Schadens eine Verspätungspauschale gemäß der Gebührenpreisliste zu erheben.
11.3. Kommt der Kunde seiner Rückgabepflicht auch nach Ablauf einer vom Anbieter gesetzten angemessenen Frist nicht nach oder erscheint der Rückgabeanspruch sonst gefährdet (z.B. bei begründetem Verdacht eines Diebstahls oder einer Unterschlagung), kann der Anbieter, um wieder in den Besitz des Fahrzeugs zu gelangen, den Fahrzeug-Standort bestimmen oder bestimmen lassen. Der hierzu bestimmte Ortungsdienst ist standardmäßig inaktiv. Weitere Details zur Verarbeitung personenbezogener Daten in diesem Zusammenhang können den Datenschutzhinweisen des Vermieters entnommen werden: https://caro.obersteiermark.at/caro-datenschutz/

12. PANNEN UND UNFÄLLE
12.1. Treten bei der Fahrzeugnutzung Defekte, Schäden oder andere Unregelmäßigkeiten auf (nachfolgend kurz „Pannen"), welche die Weiterfahrt und/oder die Sicherheit der Insassen nicht beeinträchtigen, ist der Kunde bzw. Fahrtenberechtigte dazu verpflichtet, diese Umstände umge-hend (ohne Verzögerungen) dem Kundenservice telefonisch bekannt zu geben.
12.2. Bei Pannen oder Unfällen, welche die Weiterfahrt erschweren oder gar verunmöglichen und/oder die Sicherheit der Insassen oder Nutzer gefährden, ist der Kunde bzw. Fahrtenberechtigte dazu verpflichtet, die Fahrt unverzüglich zu unterbrechen und sich umgehend (ohne Verzögerungen) telefonisch mit dem caro-Service-Center abzustimmen, inwieweit die Fahrt fortgesetzt werden kann.
12.3. Im Allgemeinen ist bei Pannen, Unfällen oder ähnlichen Ereignissen Folgendes zu beachten:
Bei Unfällen, Diebstahl, Brand, Wild- oder sonstigen Schäden ist in jedem Fall das caro-Service-Center zu verständigen und die Anweisungen sind zu befolgen. Es ist ausnahmslos untersagt, selbstständig einen Pannendienst zu rufen. Allfällige Gebühren für Polizeieinsätze und selbst ge-rufene Pannendienste sind vom Kunden zu tragen.
12.4. Bei Unfällen ist in jedem Fall ein europäisches Unfallprotokoll mit den vollständigen Daten aller am Unfall beteiligten Personen aufzunehmen und gemeinsam mit einer detaillierten, schriftlichen Schilderung des Ereignisses (mit Fotos) sowie einer Schadensmeldung umgehend an caro zu übermitteln.
12.5. Bei Unfällen dürfen keine Schuldanerkenntnisse, Haftungsübernahmen oder vergleichbare Dokumente unterfertigt bzw. Erklärungen abgegeben werden; Schuldanerkenntnisse, Haftungs-übernahmen oder ähnliche Erklärungen werden von caro nicht akzeptiert.
12.6. Im Falle eines Unfalls oder einer Panne ist der Fahrtenberechtigte (somit der Fahrer) verpflichtet, beim Fahrzeug zu bleiben, bis die Polizei und der Pannendienst eingetroffen sind. Die Reparatur von Schäden am Fahrzeug ist ausnahmslos untersagt.
12.7. Beim Aufleuchten von Warnleuchten (z. B. Ölstand, ABS, Batterie- oder Motorkontrolllampe oder andere rot bzw. orange aufleuchtende Warnleuchten) ist der Kunde bzw. Fahrtenberechtigte dazu verpflichtet, die Fahrt unverzüglich zu unterbrechen und sich telefonisch mit dem caro-Service-Center abzustimmen, ob die Fahrt fortgesetzt werden kann. Vor telefonischer Abstimmung mit dem caro-Service-Center ist die Weiterfahrt ausnahmslos verboten.
12.8. Durch fahrlässige Handhabung des Fahrzeugs verursachte Betriebsschäden (wie z. B. selbst verursachte Reifenschäden, Falschbetankung usw.) und die caro daraus entstehenden Folgekosten sind nicht versicherbar und werden dem Kunden daher zur Gänze in Rechnung gestellt.

13. SCHÄDEN AN CARO-FAHRZEUGEN, HAFTUNG
13.1. Bei allen Schäden und Unfällen ist ausnahmslos umgehend das caro-Service-Center telefonisch zu verständigen. Der vollständig ausgefüllte Unfallbericht sowie Fotos des beschädigten Fahr-zeugs/der beschädigten Fahrzeuge sind per E-Mail an das caro-Service-Center zu übermitteln.
13.2. Der Kunde haftet gemäß den gesetzlichen Regelungen vollumfänglich für sämtliche Schäden inklusive Folgeschäden und entgangenen Gewinns, welche er aufgrund einer Verletzung dieser AGB und/oder durch den unsachgemäßen Gebrauch des Fahrzeugs oder durch eine missbräuchli-che Verwendung der Ladekarte verursacht.
13.3. Sofern ein Kunde grob fahrlässig oder gar vorsätzlich gehandelt hat, haftet der Kunde gegenüber caro auch für den die tatsächliche Versicherungsleistung übersteigenden Schaden (einschließlich allfälliger Regressansprüche der Versicherung).
13.4. Liegt von einem Schaden weder eine Schadenmeldung noch ein Unfallprotokoll und/oder Polizeibericht vor, ist caro dazu berechtigt, den Kunden, der das Fahrzeug vor der Feststellung des Schadens zuletzt genutzt (gebucht) hat, als Schadenverursacher zu betrachten und entspre-chend zur Haftung heranzuziehen.
13.5. Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung sind vom Kunden ausnahmslos selbst zu vertreten. Sofern der tatsächliche Bearbeitungsaufwand nicht höher ist, wird dem Kunden von caro zumin-dest die Bearbeitungsgebühr gemäß der Gebührenpreisliste verrechnet.
13.6. Verursacht der Kunde einen Technikereinsatz durch eine nicht sachgemäße Bedienung und/oder Nutzung des Fahrzeugs und/oder der Zugangstechnik oder der Regeln für die Fahrzeugladung (wie z. B. unzureichende Ladung von Elektrofahrzeugen, Anlassen bzw. Nichtausschalten von Stromverbrauchern in Fahrzeugen, mehrmalige Fehleingabe von Codes), können dem Kunden die Kosten für den Technikereinsatz entweder entsprechend dem tatsächlichen Aufwand oder aber gemäß der Gebührenpreisliste in Rechnung gestellt werden.
13.7. In jedem Fall behält sich caro die Belastung des Kunden mit Schadenersatzforderungen im Umfang des Versicherungsselbstbehalts gemäß der Gebührenpreisliste ausdrücklich vor.
13.8. Alle Handlungen von Fahrtenberechtigten hat der Kunde wie sein eigenes Handeln zu vertreten.
13.9. Bei Fahrten ohne gültige Lenkberechtigung, oder wenn die Fahrtüchtigkeit des Lenkers durch Alkohol, Drogen oder aus ähnlichen Gründen beeinträchtigt war, ist caro von jeglicher Haftung befreit.

14. VERSICHERUNG UND SELBSTBEHALT
14.1. Der Anbieter hat für alle Fahrzeuge eine Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung abgeschlossen.
14.2. Bei selbst verschuldeten Unfällen trägt der Kunde den Selbstbehalt gemäß der Gebührenpreislis-te.
14.3. Der Kunde hat zudem die Möglichkeit, ein optionales Vollkasko-Sicherheitspaket abzuschließen. Die Kosten dieses optionalen Versicherungsschutzes und der daraus resultierende Selbstbehalt im Schadensfall sind aus der aktuell gültigen Tarif- und Gebührenpreisliste zu entnehmen.
14.4. Die Senkung des Selbstbehalts im Schadensfall (Vollkasko-Sicherheitspaket) gilt nur, wenn das Sicherheitspaket vor Fahrtantritt abgeschlossen wurde.
14.5. Der zusätzliche Versicherungsschutz kann nur von dem Kunden in Anspruch genommen werden, der ein Vollkasko-Sicherheitspaket abgeschlossen hat. Der zusätzliche Versicherungsschutz kann nicht auf andere Personen übertragen werden.
14.6. Die Senkung des Selbstbehalts kann nur für einen Schadensfall innerhalb von 12 Monaten in Anspruch genommen werden. Ab dem zweiten Schadensfall in diesem Zeitraum greift der zusätz-liche Versicherungsschutz nicht.
14.7. Das Vollkasko-Sicherheitspaket wird immer auf mindestens 12 Monate abgeschlossen. Wird eine bestehende caro-Mitgliedschaft auf eine Mitgliedschaft mit Sicherheitspaket upgegradet, beginnt die Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten ab Abschluss des Sicherheitspakets erneut. Eine Kündigung des Sicherheitspaketes kann immer jeweils nach 12 Monaten, unter Einhaltung einer einmonatigen Frist und zum Monatsletzten, erfolgen. Im Falle einer Kündigung der caro-Mitgliedschaft oder auch nur des Sicherheitspaketes erfolgt keine aliquote Refundierung des Jah-resbetrages.
14.8. caro behält sich das Recht vor, die Buchung des zusätzlichen Versicherungsschutzes zu ändern bzw. bei Verstößen gegen diese AGB zu kündigen.

15. MITGLIEDSCHAFT/REGISTRIERUNG, VERTRAGSLAUFZEIT, KÜNDIGUNG, WIDERRUFSRECHT
15.1. Die Registrierung (Mitgliedschaft) bei caro berechtigt den Kunden, nach erfolgreicher Freischal-tung und bei Verfügbarkeit caro-Fahrzeuge jederzeit („rund um die Uhr“) gegen Entgelt zu buchen und zu nutzen.
15.2. Mit Abschluss der Registrierung kommt zwischen dem Kunden und caro ein Rahmenvertrag zustande. Eine Mindestlaufzeit besteht nicht. Der Rahmenvertrag kann von beiden Vertragspar-teien jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Wochen zum Monatsende schrift-lich beendet werden.
15.3. Die Kündigung ist entweder schriftlich an die Pan Pneu Fahrzeughandels und Leihwagen GmbH oder per E-Mail an das caro-Service-Center zu richten.
15.4. Die Registrierung und der Rahmenvertrag vermitteln keinen Anspruch auf dauerhafte oder jederzeitige Verfügbarkeit von caro-Fahrzeugen. Der Ausfall einzelner oder mehrerer Fahrzeuge an einem multimodalen Knotenpunkt bzw. Verleihort begründet keinen Schadenersatzanspruch des Kunden. Gleiches gilt bei Kartenverlust, Unfallschäden, Service- und Wartungsintervallen, verspäteter Rückgabe durch den Vornutzer, technischen Mängeln am Fahrzeug oder an der Lade-säule sowie bei nicht abwendbaren Naturereignissen.
15.5. Das Recht der Vertragsparteien, die Rahmenvereinbarung außerordentlich zu kündigen, wird von den voranstehenden Punkten nicht berührt. Der Anbieter kann die Rahmenvereinbarung insbe-sondere dann kündigen, wenn der Kunde: ein Verbraucher ist und mit fälligen Zahlungen bzw. ein Unternehmer im Sinne des § 1 Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) ist und mit fälligen Zahlun-gen in Verzug ist; seine Zahlungen allgemein einstellt; bei der Registrierung oder im Zuge des Vertragsverhältnisses unrichtige Angaben gemacht oder Tatsachen (wie z. B. ein Entzug der Lenkberechtigung) verschwiegen hat und caro die Fortsetzung des Vertrags mit dem Kunden nicht mehr zuzumuten ist; trotz schriftlicher Abmahnung schwerwiegende Vertragsverletzungen nicht unterlässt oder die bereits eingetretenen Folgen von Vertragsverletzungen nicht unverzüg-lich beseitigt; ein caro-Fahrzeug unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen in Betrieb genom-men hat.
15.6. Im Falle der außerordentlichen Kündigung des Rahmen- oder eines Einzelmietvertrags gemäß Punkt 15.5 ist caro insbesondere dazu berechtigt, die sofortige Herausgabe des vom Kunden ge-rade genutzten caro-Fahrzeugs, pauschalierten Schadenersatz für den entgangenen Gewinn in Höhe der Gebühren entsprechend der Buchung des Kunden sowie den Ersatz weiterer Schäden, jedoch nicht von entgangenem Gewinn, zu verlangen.
15.7. Der Kunde hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Rahmenvertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss dies mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. per Post oder E-Mail) erfolgen und ist die Pan Pneu Fahrzeughandels und Leihwagen GmbH darin über den Ent-schluss den Vertrag zu widerrufen zu informieren. Es kann dafür ein Widerrufsformular verwen-det werden. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abgesendet wird.
15.8. Dem Kunden kommt kein Rücktrittsrecht für mit caro abgeschlossene Einzelmietverträge zu. Dies lässt das Recht des Kunden unberührt, die Stornierung einer Buchung gemäß Punkt 5.4 vorzu-nehmen. Wenn der Kunde den Rahmenvertrag widerruft, wird die Pan Pneu Fahrzeughandels und Leihwagen GmbH alle Zahlungen, die sie von ihm in Bezug auf die Mitgliedschaft bzw. den Rah-menvertrag erhalten hat, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurück-zahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf des Rahmenvertrages eingegangen ist.
15.9. Für die Registrierung wird eine einmalige Registrierungsgebühr in Höhe von EUR 20,00 eingehoben. Diese ist bei Abschluss der Registrierung zu entrichten.

16. INFORMATIONSPFLICHTEN
16.1. Der Kunde ist verpflichtet, caro stets auf aktuellem Stand bezüglich seiner Namens-, Adress- Kommunikationsverbindungs-, Führerschein- und Bankverbindungsdaten zu halten. Für Schäden und Folgeschäden, die aufgrund veralteter oder falscher Kundendaten entstehen, haftet der Kun-de. Weiters gelten vom caro per E-Mail übermittelte Nachrichten auch dann als zugestellt, wenn diese im Spam-Ordner des Kunden eingehen.
16.2. Kann der Kunde das Fahrzeug nicht am vorgesehenen Stellplatz zurückstellen, ist der Kunde verpflichtet, dies dem caro-Service-Center telefonisch und weiterer Folge mit Fotos per E-Mail mitzuteilen. Wird dieser Informationspflicht nicht nachgegangen, können die dafür entstandenen Kosten wie z. B. Parkgebühren, Ladegebühren, Abschleppgebühren etc. dem Kunden weiterver-rechnet werden. Für die Bearbeitung wird eine Bearbeitungsgebühr gemäß der Gebührenpreislis-te eingehoben.

17. ENTGELTE UND ABRECHNUNG
17.1. Der Kunde verpflichtet sich zur Bezahlung der anlässlich der Buchung bzw. bei Mietbeginn in der caro-App/Buchungsplattform angezeigten bzw. gemäß der zu diesem Zeitpunkt geltenden Gebüh-renpreisliste geltenden Gebühren sowie allfälliger sonstiger Kosten (wie z. B. für Verspätungen, Reinigung des Fahrzeugs usw). Sämtliche Preise, die dem Kunden in der Buchungsplattform wäh-rend der Buchung angezeigt werden, stellen lediglich unverbindliche Schätzungen dar. Die Ab-rechnung erfolgt entsprechend der tatsächlichen Dauer (Stundentaktung) der jeweiligen Einzel-mietverträge (somit entsprechend der Dauer ab gebuchtem Mietbeginn des Fahrzeugs bis zur Beendigung der Fahrt durch Ablauf der gebuchten Nutzungsdauer und ordnungsgemäßer Fahr-zeugrückgabe entsprechend diesen AGB bzw. nach den tatsächlich gefahrenen Kilometern).
17.2. Der Kunde verpflichtet sich zur Zahlung der Fahrten zum jeweiligen Tarif und zur Zahlung von allenfalls zusätzlich anfallenden Gebühren. Sämtliche Dienstleistungen von caro werden mit der monatlichen Rechnungsstellung sofort zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug ist caro dazu be-rechtigt, Mahngebühren einzuheben. caro behält sich vor, Zwischenabrechnungen zu stellen so-wie bei einer längeren Buchungsdauer den Betrag vor Mietbeginn in Rechnung zu stellen.
17.3. Beschwerden bezüglich der Rechnungslegung haben innerhalb von vierzehn Tagen nach der Rechnungslegung schriftlich (per E-Mail) zu erfolgen, widrigenfalls ist eine Rechnung als geneh-migt anzusehen.
17.4. Unbeschadet davon, ob ein Kunde gemahnt wurde oder nicht, berechtigen unbezahlte Rechnun-gen caro dazu, die Fahrtenberechtigung ohne vorherige Information bis zur vollständigen Beglei-chung der offenen Rechnung zu sistieren.
18. TRACKING/ ON-BOARD-MODULE
In den Fahrzeugen ist jeweils eine Tracking-Einheit eingebaut, welche die Übertragung von Daten wie GPS-Zeitstempel, GPS-Position, Verbrauch bzw. Ladefüllstand ermöglicht. Gegenständliche Übertra-gung ist für die Betreibung der Carsharing-Software und Abrechnung der jeweiligen Nutzereinheiten notwendig. Ebenso ist die erforderlich um im Falle eines Diebstahls oder eine Panne die Fahrzeuge entsprechend zu lokalisieren. Die jeweiligen Nutzer stimmen ausdrücklich der Verwendung dieser Einheit sowie der Übertragung der Daten zu.

19. DATENSCHUTZ
Die Datenschutzinformation des Anbieters, somit der Pan Pneu Fahrzeughandels und Leihwagen GmbH, kann auf der Website von caro unter https://caro.obersteiermark.at/caro-datenschutz/ abgerufen werden.
Die Datenschutzbedingungen können unter
- https://www.prime-mobility.at/datenschutz/
- https://regionalmanagement.obersteiermark.at/service/datenschutz/
abgerufen werden.

20. SONSTIGE BESTIMMUNGEN
19.1. Sowohl der Rahmenvertrag als auch die Einzelmietverträge unterliegen österreichischem Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts.
19.2. Gegenüber Unternehmern im Sinne des KSchG wird als Gerichtsstand das sachlich für den ersten Grazer Gemeindebezirk zuständige Gericht vereinbart. Gegenüber Verbrauchern wird der Wohn-sitz, der gewöhnliche Aufenthalt oder der Ort der Beschäftigung des Verbrauchers als Gerichts-stand vereinbart. Liegt der Wohnsitz, der gewöhnliche Aufenthalt oder der Ort der Beschäftigung des Verbrauchers nicht in Österreich, so ist der Gerichtsstand der erste Grazer Gemeindebezirk.
19.3. Mündliche Nebenabreden bestehen keine. Rechtsgeschäftliche Erklärungen des Kunden betreffend Vertragsänderungen oder -ergänzungen bedürfen der Schriftform (E-Mail ist ausrei-chend).
19.4. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
19.5. Die Aufrechnung gegenüber Forderungen des Anbieters ist nicht zulässig.

21. KONTAKT UND BESCHWERDESTELLE
Servicestelle: Bei Meldungen, Fragen oder Anregungen im Zusammenhang mit Dienstleistungen von caro können Sie uns unter der Telefonnummer:
Pan Pneu Fahrzeughandels- und Leihwagen GmbH
Telefon: +43(0)316 8080-1010
Regionalmanagement Obersteiermark Ost GmbH
Telefon: +43(0)3842 29991
oder per E-Mail an
Pan Pneu Fahrzeughandels- und Leihwagen GmbH
E-Mail: office@panpneu.at
Regionalmanagement Obersteiermark Ost GmbH
E-Mail: rem@obersteiermark.at
erreichen.

Für Beschwerden im Zusammenhang mit Dienstleistungen von caro, der Pan Pneu Fahrzeughandels- und Leihwagen GmbH sowie der Prime Mobility & Consulting GmbH stehen nachstehende Beschwer-destellen zur Verfügung:
Pan Pneu Fahrzeughandels- und Leihwagen GmbH
Pestalozzistraße 33, 8010 Graz
Telefon: +43(0)316 8080-1010
E-Mail: office@panpneu.at
Prime Mobility & Consulting GmbH
Joanneumring 5 / 2. Stock, 8010 Graz
Telefon: +43 316 844 888 100
E-Mail: office@prime-mobility.at
Ibiola Mobilty Solutions
Firmenbuchnummer: FN 414030 v
Standort Graz
Leonhardgürtel 10
8010 Graz
+43 (0)316 694221 0
office@ibiola-mobility.com